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Eine Person zu Lasten dem Vertrag „Gesundheitspflege“ beitreten lassen
Sind Sie für eine oder mehrere Personen (Ehepartner/in, Kinder…) unterhaltspflichtig? Diese Personen können Ihre Gesundheitsversicherung ebenfalls in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass in Ihrem Dossier alle erforderlichen Angaben und Unterlagen enthalten sind. Nutzen Sie hierzu das Online-Formular.
Beitrittsformular für unterhaltsberechtigte Personen öffnen(neues Fenster)
Weiter unten auf der Seite finden Sie eine Übersicht der Dokumente, die Sie einreichen müssen, um eine unterhaltsberechtigte Person aufzunehmen.
Ehe- oder Lebenspartner/in
Diese Dokumente müssen Sie einreichen:
- eine Bescheinigung Ihrer letzten Krankenkasse oder einer ähnlichen (belgischen oder ausländischen) Organisation mit Angabe des Datums, an dem die Personen nicht mehr zu Lasten genommen wurden. Diese Bescheinigung muss im Falle einer Laufbahnunterbrechung mit Entschädigung durch das LfA nicht übermittelt werden;
- im Falle einer Laufbahnunterbrechung: Dokument C62 des LfA;
- das Dokument „Erklärung Einkommen - Personen zu Lasten – Formular Modell 8“ (auf Französisch)(.pdf-neues Fenster).
Wenn die Person zu Lasten Ihr(e) EhepartnerIn ist, müssen Sie einen Auszug aus Ihrer Eheurkunde vorlegen, der von den belgischen Behörden legalisiert wurde, wenn die Ehe nicht in Belgien geschlossen wurde.
Wenn die Person zu Lasten eine LebenspartnerIn ist, mussen Sie eine Erklärung der lokalen Behörden vorlegen, aus der hervorgeht, dass Sie seit mehr als 6 Monaten mit dem Versicherten zusammenleben, es sei denn, Sie sind bereits seit 6 Monaten offiziell als Lebenspartner in Belgien registriert.
Kinder und Enkelkinder
Diese Dokumente müssen Sie vorlegen:
- eine von den belgischen Behörden legalisierte Geburtsurkunde, wenn das Kind im Ausland geboren wurde.
- jedes Jahr ein Schulabschluss oder eine Lehrvertragsbescheinigung, wenn die Kinder oder Enkelkinder über 18 und unter 25 Jahre alt sind.
- für die Enkelkinder: jedes Dokument, aus dem hervorgeht, dass sie tatsächlich zu Lasten sind.