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Arbeitgeber
An wen richtet sich der kollektive Beitritt?
Arbeiten mindestens 5 Ihrer Beschäftigten (mit Staatsangehörigkeit des EWR, außer wenn sich Ihr Sitz in Belgien befindet) außerhalb des EWR(neues Fenster), der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs? In diesem Fall können Sie eine Kollektivversicherung für sie abschließen.
Arbeiten weniger als 5 Ihrer Beschäftigten (mit Staatsangehörigkeit des EWR, außer wenn sich Ihr Sitz in Belgien befindet) außerhalb des EWR, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf: Wir helfen Ihnen weiter!
Bitte beachten Sie: Wenn Sie kein/e Staatsangehörige/r eines EWR-Mitgliedstaates oder der Schweiz sind, dann kann die Mitgliedschaftsstufe 17 einige Einschränkungen aufweisen.
Besuchen Sie die Kontaktseite dieser Website, um herauszufinden, wie Sie uns erreichen können.
Verfahrensweisen und Dokumente
Welche Schritte müssen Sie unternehmen, um Ihr Unternehmen der Überseeischen Sozialen Versicherung beitreten zu lassen, und dann Arbeitnehmer in den Vertrag aufzunehmen? Welche Dokumente müssen Sie zur Verfügung stellen? Um alle Ihre Fragen zu beantworten, konsultieren Sie die Seite Kollektiver Beitritt: Verfahrensweisen und Dokumente.
Wann ist Ihr Personal durch die Überseeische Soziale Sicherheit geschützt?
Bei entsprechender Beitragszahlung sind Ihre Beschäftigten in folgenden Fällen versichert:
- während sie in einem Land außerhalb des EWR, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs arbeiten, und
- während sie vorübergehend (maximal 6 Monate) von ihrem Auslandsposten aus mit einem A1-Zertifikat(neues Fenster) in ein EWR-Land (mit Ausnahme von Belgien), in die Schweiz oder ins Vereinigte Königreich entsendet waren,
- während ihres Urlaubs (alle vertraglichen Urlaube unmittelbar nach den vorgenannten Zeiträumen), und
- auf Antrag des Arbeitnehmers, in einem Zeitraum von bis zu 12 Monaten unmittelbar nach einem der genannten Zeiträume, insofern Sie keine andere Erwerbstätigkeit ausüben. Achtung: Der Bezug von Arbeitslosengeld gilt in diesem Fall als Erwerbstätigkeit.
Eine rückwirkende Versicherung kann ebenfalls abgeschlossen werden. In diesem Fall zahlen Sie eine „Einmalprämie“ für den Zeitraum, in dem Ihre Beschäftigten die Beitrittsbedingungen für die Überseeische Soziale Sicherheit erfüllten, aber noch nicht angeschlossen waren. Die Beschäftigten können diese Prämie auch selbst übernehmen.
Wie schließen Sie Ihr Personal an?
Füllen Sie das Online-Formular aus, um Ihr Personal anzuschließen.
Mitgliedschaftsformular für Unternehmen öffnen(neues Fenster)
Melden Sie sich mit Ihrer eID, über itsme, per Token oder mit einem einmaligen per App generierten Code an, um die gesicherte Version des Formulars zu nutzen. Einige Angaben sind dann bereits für Sie ausgefüllt.
Verwenden Sie die nicht-gesicherte Version des Formulars? In diesem Fall benötigen wir einen Scan Ihres Identitätsnachweises.
Bitte beachten Sie: Beim Ausfüllen dieses Formulars werden Sie gebeten, eine Reihe von Dokumenten bereitzustellen:
- Wenn Sie als Bevollmächtigter eines Unternehmens auftreten, müssen Sie uns eine von diesem Unternehmen unterzeichnete Vollmacht vorlegen,
- wenn Sie eine zusätzliche Gesundheitspflegeversicherung abschließen und wenn Familienangehörige hinzugefügt werden sollen, werden Sie um zusätzliche Dokumente oder Bescheinigungen gebeten. Um mehr über diese zusätzliche Versicherung zu erfahren, besuchen Sie die Seite Gesundheitspflegeversicherung auf dieser Website.
Wenn Sie nicht über diese Dokumente verfügen, können Sie das Formular zwar trotzdem ausfüllen, aber die eigentliche Bearbeitung Ihres Antrags kann erst beginnen, wenn alle erforderlichen Dokumente eingegangen sind.
Eine Änderung beantragen
Übertragung oder Streichung von Arbeitnehmern
Möchten Sie Beschäftigte von einem Kollektivvertrag in einen anderen Vertrag übertragen oder aus Ihrem Kollektivvertrag entfernen? Nutzen Sie hierzu das Online-Formular.
Mitgliedschaftsformular für Unternehmen öffnen – Entfernen von Beschäftigten(neues Fenster)
Hinzufügen von Beschäftigten
Sie möchten Mitarbeiter zusätzlich in Ihren Kollektivvertrag aufnehmen? Nutzen Sie hierzu das Online-Formular.
Mitgliedschaftsformular für Unternehmen öffnen – Hinzufügen von Beschäftigten(neues Fenster)
Gesundheitsversicherung: Hinzufügen von unterhaltspflichtigen Personen
Haben Sie Ihre Kollektivmitgliedschaft einschließlich der Gesundheitsversicherung abgeschlossen? In diesem Fall können Sie oder Ihre versicherten Beschäftigten jederzeit unterhaltspflichtige Personen hinzufügen. Nutzen Sie hierzu einfach das Online-Formular.
Mitgliedschaftsformular für unterhaltspflichtige Personen öffnen (neues Fenster)
Möglicherweise müssen Sie zusätzliche Belegdokumente einreichen. Möchten Sie wissen, welche Dokumente Sie benötigen? Informieren Sie sich auf der Seite Personen zu Lasten dem Vertrag „Gesundheitspflege“ beitreten lassen.
Wenn Sie nicht über diese Dokumente verfügen, können Sie das Formular zwar trotzdem ausfüllen, aber die eigentliche Bearbeitung Ihres Antrags kann erst beginnen, wenn alle erforderlichen Dokumente eingegangen sind.
Um mehr über diese zusätzliche Versicherung zu erfahren, besuchen Sie die Seite Gesundheitspflegeversicherung auf dieser Website.
Zugang zu Formularen erhalten
Melden Sie sich mit Ihrer eID, über itsme, per Token oder mit einem einmaligen per App generierten Code an, um die gesicherte Version des Formulars zu nutzen. Einige Angaben sind dann bereits für Sie ausgefüllt.
Verwenden Sie die nicht-gesicherte Version des Formulars? In diesem Fall benötigen wir einen Scan Ihres Identitätsnachweises.