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Kontaktüber unsere Kontaktseite
Kollektiver Beitritt: Wie gehen Sie vor?
Wenn Sie ein Arbeitgeber sind und Ihre Arbeitnehmer kollektiv der Überseeischen Sozialen Sicherheit beitreten lassen wollen, dann können Sie online einen Antrag stellen. Danach können Sie problemlos dem Paket neue Mitarbeiter hinzufügen
Ihre Arbeitnehmer kollektiv dem Basispaket beitreten lassen
Um Ihre Arbeitnehmer kollektiv dem Basispaket der Überseeische Soziale Sicherheit beitreten zu lassen, nutzen Sie das untenstehende Online-Formular.
Mitgliedschaftsformular für Unternehmen öffnen(neues Fenster)
Eine Zusatzversicherung abschließen?
Möchten Sie eine zusätzliche Gesundheitspflegeversicherung oder eine zusätzliche Versicherung für Arbeitsunfälle und Unfälle außerhalb des Dienstes abschließen? Dann können Sie dies sofort auf dem Online-Formular für den kollektiven Beitritt zum Basispaket angeben. Aber auch wenn Sie bereits ein kollektives Basispaket haben, können Sie die zusätzlichen Versicherungen nachträglich über das gleiche Online-Formular hinzufügen.
Hinweis: Sie können die Versicherung „Unfälle außerhalb des Dienstes“ nicht ohne die Versicherung „Arbeitsunfälle“ abschließen.
Neue Arbeitnehmer hinzufügen
Sie können jederzeit weitere Beschäftigte zu Ihrem Kollektivvertrag hinzufügen. Nutzen Sie hierzu das Online-Formular.
Mitgliedschaftsformular für Unternehmen öffnen – Hinzufügen von Beschäftigten(neues Fenster)
Beschäftigte streichen
Sie möchten Beschäftigte als Mitglieder Ihres Kollektivvertrags streichen? Nutzen Sie hierzu das Online-Formular.
Mitgliedschaftsformular für Unternehmen öffnen – Änderung von Beschäftigten(neues Fenster)
Bei anderen Personalveränderungen können Sie sich direkt an uns wenden. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf der Kontaktseite auf dieser Website.
Zusätzlicher Vertrag Gesundheitspflege
Haben Sie einen zusätzlichen Vertrag Gesundheitspflege abgeschlossen? Dann können Sie oder Ihre Arbeitnehmer selbst Personen zu Lasten hinzufügen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite Gesundheitspflegeversicherung – Personen zu Lasten.