Wir verwenden Cookies auf dieser Website, um Ihr Benutzererlebnis zu verbessern.

Die Wahlen stehen vor der Tür. Im Juni bereiten sich belgische Staatsangehörige auf ihre Stimmabgabe vor. Aber was ist mit belgischen Expats, die anderswo in der Welt leben?

Wenn Sie als Expat in Belgien wählen, ist es ganz einfach: Sie erhalten Ihre Wahlbenachrichtigung an Ihre angegebene Adresse im Ausland und gehen am 9. Juni ins Wahllokal. Was aber, wenn Sie keinen festen Wohnsitz mehr in Belgien haben? Was ist, wenn Sie schon vor Jahren den Schritt ins Ausland gewagt haben, um zu arbeiten, die Sonne zu genießen oder sich zur Ruhe zu setzen?

Es gibt derzeit etwa 420.000 erwachsene belgische Staatsangehörige, die anderswo leben und wahlberechtigt sind. Wie können sie wählen?

Wie funktioniert das Wahlrecht?

Wenn Sie ins Ausland ziehen, müssen Sie sich mindestens vier Monate vor den Wahlen bei der Botschaft oder dem Konsulat registrieren lassen. Nach der Registrierung erhalten Sie ein Formular, auf dem Sie Ihre Wahlart angeben können.

Wenn Sie nicht registriert sind, riskieren Sie, dass Sie nicht so wählen können, wie Sie möchten. Möglicherweise müssen Sie sogar nach Belgien zurückkehren, um zu wählen.

Wählen in Belgien

Persönlich

Wenn Sie sich für die Stimmabgabe in Belgien entscheiden, erhalten Sie Ihren Wahlschein frühestens am 25. Mai an die Adresse, an der Sie registriert sind. Am 9. Juni melden Sie sich zwischen 8 und 14 Uhr (bei der Stimmabgabe auf Papier) oder bis 16 Uhr (bei der elektronischen Stimmabgabe) mit Ihrer Wahlbenachrichtigung und Ihrem Ausweis in dem Wahllokal Ihrer Gemeinde.

Per Vollmacht

Der Bevollmächtigte erhält eine Kopie des Vollmachtsformulars neben seiner eigenen Wahlbenachrichtigung. Im Ausland erhalten Sie keine Dokumente.

Stimmabgabe per Konsularpost

Persönlich

Melden Sie sich am Mittwoch, dem 5. Juni zwischen 13 und 19 Uhr Ortszeit bei der belgischen konsularischen Vertretung, bei der Sie registriert sind. Bringen Sie dazu Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis mit. Sie erhalten Ihre Wahlbenachrichtigung frühestens am 25. Mai an Ihrer ausländischen Adresse.

Per Vollmacht

Der Bevollmächtigte sollte sich am Mittwoch, dem 5. Juni zwischen 13.00 und 19.00 Uhr Ortszeit mit seiner Wahlbenachrichtigung und seinem Personalausweis bei der konsularischen Vertretung melden, bei der er registriert ist. Der Bevollmächtigte erhält das Vollmachtsformular im Wahllokal.

Stimmabgabe per Brief

Wenn Sie sich für die Briefwahl entscheiden, erhalten Sie einen Wahlumschlag, der Folgendes enthält:

  • den Wahlschein/die Wahlscheine
  • einen adressierten Rückumschlag
  • ein Ausweisformular
  • ein Informationsschreiben

Geben Sie Ihre Stimme auf dem Wahlschein ab und schicken Sie ihn mit dem beigefügten Rückumschlag nach Belgien zurück. Die Kosten für diesen Versand tragen Sie selbst. Der Umschlag muss bis spätestens 14 Uhr am 9. Juni beim Empfänger in Belgien eintreffen.

Haben Sie noch Fragen?

Lesen Sie die Infos auf der Website des FÖD Auswärtige Angelegenheiten(neues Fenster).

Möchten Sie mehr wissen? Kontaktieren Sie uns unter overseas@onss.fgov.be oder rufen Sie uns unter +32 2 509 90 99 an. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Möchten Sie Ihre Reiseerfahrungen teilen?

Sind Sie ein Expat oder kennen Sie jemanden mit einer inspirierenden Auslandserfahrung? Dann kontaktieren Sie uns unter overseas-expat@onssrszlss.fgov.be. Wer weiß, vielleicht inspirieren Sie künftige Expats mit Ihrer Geschichte.

Nach oben