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Im Ausland arbeiten
Ferienzeit
Am heutigen frühen Morgen, da ich diese Zeilen schreibe, hat sich die Sonne zwar schon etwas gezeigt, spielt aber wohl noch Verstecken an einem eher grauen Himmel. Zu Frühlingsbeginn hat unser kleines Land bereits einige Tage mit gutem Wetter und milden Temperaturen erlebt. Der Sommer kommt bald und verspricht lange Spaziergänge, Grillabende, Picknicks und Ausflüge verschiedener Art.
Vielleicht arbeiten Sie gerade in einem Land, in dem die Sonne scheint. Oder dort, wo sich der Winter nur langsam verabschiedet. Oder erleben Sie eine Regenzeit? Wie auch immer, der Juni steht vor der Tür und es werden zwei Sommermonate folgen, die bei uns Schulferien für die Schüler bedeuten. Vielleicht entscheiden Sie sich für ein paar Tage Erholung und besuchen ein Nachbarland oder ein exotischeres Land und kehren dann nach Belgien oder Europa zurück, um Ihre Kinder, Eltern und Freunde wiederzusehen?
Wussten Sie, dass Sie, wenn Sie oder Ihr Arbeitgeber eine Gesundheitspflegeversicherung abgeschlossen haben, weltweit versichert sind? Ja, auf der ganzen Welt! Egal, ob Sie per Anhalter, zu Fuß, mit dem Flugzeug oder mit dem Auto reisen. Wo der Weg Sie auch hinführt, Sie sind immer gut versichert.
Wenn Sie für einige Zeit nach Belgien zurückkehren, ist es ganz einfach: Ihre Gesundheitskosten werden gemäß den vom LIKIV festgelegten Sätzen abgedeckt. Mit anderen Worten, die Kosten werden wie bei einer belgischen „Krankenkasse“ erstattet. Wenn Sie außerhalb Belgiens, in Europa oder sogar in einem anderen Land reisen, werden Ihre Kosten zu 75% der tatsächlichen Kosten erstattet. Sie sind vollkommen frei in der Wahl des Krankenhauses, des Arztes oder eines Spezialisten. Wir sehen keine Selbstbeteiligung oder Höchstbeträge für die Erstattung vor. Es liegt an Ihnen, die Probleme vernünftig zu lösen, da Sie 25 % der Kosten selbst tragen müssen.
Vielleicht haben Sie auch Familienmitglieder, die Sie begleiten, Kinder, die selbständig ein Praktikum absolvieren oder Urlaub machen, einen Partner, eine Partnerin, einen Ehemann oder eine Ehefrau, die allein zurückkehrt, um die Familie zu sehen. Auch das ist kein Problem. Alle Familienmitglieder, die von der ÜSS ausdrücklich als „Personen zu Lasten“ anerkannt werden, sind ebenfalls versichert, unabhängig davon, ob sie mit Ihnen oder getrennt reisen. Kinder sind bis zu ihrem 18. Lebensjahr und sogar bis zum 25. Lebensjahr versichert, wenn sie studieren. Eine kleine Erinnerung nebenbei: Wenn Ihr Kind älter als 18 Jahre ist, müssen Sie uns jedes Jahr eine Bescheinigung über den Schulbesuch zusenden.
Benötigt Ihr Kind, Ihr Ehepartner/Ihre Ehepartnerin oder Ihr Lebensgefährte/Ihre Lebensgefährtin einen Versicherungsnachweis für die Reise? Nehmen Sie Kontakt mit unserer Frontline auf (+32 2 509 90 99 oder overseas@onss.fgov.be), um schnell eine Bescheinigung über die Versicherbarkeit zu erhalten.
Sind Sie schon unterwegs? Wir wünschen Ihnen schon jetzt einen schönen Urlaub.
Möchten Sie Ihre Reiseerfahrungen teilen?
Sind Sie ein Expat oder kennen Sie jemanden mit einer inspirierenden Auslandserfahrung? Dann kontaktieren Sie uns unter overseas-expat@onssrszlss.fgov.be. Wer weiß, vielleicht inspirieren Sie künftige Expats mit Ihrer Geschichte.