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Entsandter Arbeitnehmer: der Zeitraum ist begrenzt

Bei einer Entsendung arbeiten Sie weiterhin für Ihren belgischen Arbeitgeber. Sie bleiben der sozialen Sicherheit des Landes unterstellt, in dem Sie für gewöhnlich arbeiten. Sie sind von der Sozialversicherungspflicht des Landes, in dem Sie vorübergehend beschäftigt sind, befreit. Die Entsendung ist zeitlich begrenzt; die Dauer ist von Land zu Land unterschiedlich.

Trotz der zeitlichen Begrenzung ist eine Entsendung auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs möglich. Auch in diesem Fall arbeiten Sie für Ihren belgischen Arbeitgeber und fallen unter das Sozialversicherungssystem Ihres Landes.

Expat: der Zeitraum ist länger als bei einer Entsendung

Wenn Sie für einen längeren Zeitraum als den zulässigen Entsendungszeitraum im Ausland arbeiten, fallen Sie unter den Expat-Status. Sie können sich für das System der Sozialen Sicherheit Ihres Gastlandes oder für die Belgische Soziale Sicherheit im Rahmen des Systems der Überseeischen Sozialen Sicherheit (ÜSS) entscheiden. Wenn Sie im Voraus wissen, dass Ihr Aufenthalt länger als die Höchstdauer einer Entsendung dauern wird, können Sie sich sofort für das ÜSS-System entscheiden.

Auch wenn Sie mit einem örtlichen Vertrag außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs arbeiten, ist eine Teilnahme am ÜSS-System möglich. Das gilt sowohl für Selbstständige als auch für Angestellte.

Möchten Sie Ihre Reiseerfahrungen teilen?

Sind Sie ein Expat oder kennen Sie jemanden mit einer inspirierenden Auslandserfahrung? Dann kontaktieren Sie uns unter overseas-expat@onssrszlss.fgov.be. Wer weiß, vielleicht inspirieren Sie künftige Expats mit Ihrer Geschichte.

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