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F&A
F&A: Antrag auf Erstattung von Krankheitskosten
Welche Krankheitskosten werden erstattet?
In Belgien werden die Behandlungskosten für belgische Bürger effizient erstattet: Man sucht einen Arzt auf, bekommt ein elektronisches Rezept verschrieben, geht in die Apotheke und kauft seine Medikamente. Die Kosten werden einem gleich erstattet.
Abseits des gewohnten belgischen Systems der Sozialen Sicherheit müssen sich Expats oft mit unterschiedlichen Regeln und Verfahren auseinandersetzen, um eine Erstattung zu erhalten.
Sie müssen folgende Bedingungen erfüllen, um im Ausland eine Erstattung zu bekommen.
Bei einem Arztbesuch
Wenn Sie bei der Überseeische Soziale Sicherheit (ÜSS) versichert sind, können Sie sich die Kosten für Arztbesuche unter den unten genannten Bedingungen erstatten lassen.
Was | In Belgien | Im Ausland |
---|---|---|
Arzthonorare | Auf Grundlage der bescheinigten Nomenklatur. Erstattung zum LIKIV-Tarif, keine Beteiligung an Pflegeleistungen außerhalb der Nomenklatur. Im Falle eines Formel-AC-Vertrags: bei Krankheit und Invalidität und im Rahmen der aufgeschobenen Gesundheitspflegeversicherung . |
Im Ausland verwenden die Pflegeerbringer das für das jeweilige Land spezifische Kodierungssystem. Dieses ist von Land zu Land unterschiedlich. Erstattung von 75 % der tatsächlichen Kosten für erstattungsfähige Ausgaben gegen Vorlage detaillierter Rechnungen mit Zahlungsnachweis und gegebenenfalls einer ärztlichen Verschreibung. |
In der Apotheke
Wenn Sie bei der Überseeischen Sozialen Sicherheit (ÜSS) versichert sind, können Sie Ihre Krankheitskosten einreichen, indem Sie zusätzlich zur Verschreibung und zum Zahlungsnachweis ein spezielles Formular beifügen: die Anlage 30*.. Dieses Formular müssen Sie in der Apotheke anfordern.
Was | Erstattungsanspruch? | In Belgien gekauft | Im Ausland gekauft |
---|---|---|---|
Nicht verschriebene Medikamente | Nein | Nein | Nein |
Verschriebene Medikamente | Ja, sofern sie in der LIKIV-Liste der erstattungsfähigen Fertigarzneimittel aufgeführt sind (auf Französisch)(neues Fenster). | Ja, wenn Sie diese in einer belgischen Apotheke gekauft haben. Bitte beachten Sie, dass die Medikamente nur dann erstattet werden, wenn ein Formular „Anlage 30“ eingereicht wird. |
Ja, wenn Ihnen eine detaillierte Rechnung der Apotheke vorliegt, die den Vor- und Nachnamen des Patienten, die korrekte Beschreibung des Medikaments sowie die Bezeichnung und den Preis pro Medikament enthält. Fügen Sie die ärztliche Verschreibung bei. |
Ausnahmen | Für einige Medikamente ist eine vorherige Genehmigung durch den Vertrauensarzt der Dienststelle erforderlich. KontaKt : rsds-om@onss.fgov.be |
Erstattungsfähige verschriebene und genehmigte Medikamente werden zum LIKIV-Tarif erstattet. Vom Arzt ausgefülltes standardisiertes Antragsformular (das standardisierte Antragsformular kann entweder vom Arzt oder vom Versichertenauch im Voraus eingereicht werden, bevor das Medikament gekauft wird). |
Erstattungsfähige verschriebene und genehmigte Medikamente werden zu 75 % der tatsächlichen Kosten erstattet. Fügen Sie den Bericht des Arztes bei, in dem die Verwendung begründet wird. |
Impfstoffe und Antimalariamittel | Ja, wenn sie nach dem Beginn der Mitgliedschaft auf Verschreibung gekauft wurden und wenn sie in den LIKIV-Tabellen enthalten sind. In Belgien gibt es eine Liste von Impfstoffen, die hier verfügbar sind und für die das LIKIV die Kosten erstattet. |
Ja, die Überseeische Soziale Sicherheit leistet einen Beitrag zum LIKIV-Tarif. Für Impfstoffe, für die das LIKIV keine Entschädigung vorsieht und die in Belgien auf ärztliche Verschreibung gekauft werden, erstatten wir 75 %. |
Ja, die Überseeische Soziale Sicherheit sieht einen Beitrag in Höhe von 75 % der tatsächlich bezahlten Kosten vor, wenn der Impfstoff auch in Belgien verfügbar ist und auf ärztliche Verschreibung gekauft wird. |
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Sind Sie ein Expat oder kennen Sie jemanden mit einer inspirierenden Auslandserfahrung? Dann kontaktieren Sie uns unter overseas-expat@onssrszlss.fgov.be. Wer weiß, vielleicht inspirieren Sie künftige Expats mit Ihrer Geschichte.